Neue Corona-Verordnung

Alarmstufe II ab morgen außer Kraft – Keine Ausgangssperre mehr für Nichtimmunisierte in Baden-Baden und Landkreis Rastatt – Hier die neuen Regeln

Alarmstufe II ab morgen außer Kraft – Keine Ausgangssperre mehr für Nichtimmunisierte in Baden-Baden und Landkreis Rastatt – Hier die neuen Regeln
Die neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg tritt morgen in Kraft. Quelle: Landesregierung

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
27.01.2022, 17:00 Uhr



Stuttgart Ab morgen gilt in Baden-Württemberg wieder die Alarmstufe I. Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst und heute «notverkündet». Mit der neuen Verordnung treten ab morgen auch leichte Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. goodnews4.de berichtete bereits.

Aufgrund der aktuellen Corona-Zahlen gilt in Baden-Württemberg nach den Regeln der neuen Verordnung dann die Alarmstufe I. Auch die Ausgangsbeschränkungen für Nichtimmunisierte, die aktuell unter anderem in Baden-Baden und im Landkreis Rastatt gelten, treten dann wieder außer Kraft. Die Alarmstufe II tritt erst wieder in Kraft, wenn die Hospitalisierungsinzidenz den Wert 6,0 erreicht oder überschreitet und gleichzeitig 450 oder mehr COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen in Behandlung sind. goodnews4.de berichtet täglich über die aktuellen Corona-Zahlen des Landesgesundheitsamtes.

Die Landesregierung berücksichtig in der neuen Verordnung sowohl die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz sowie die veränderte Lage durch die Omikron-Variante, heißt es in einer Mitteilung aus dem Staatsministerium. Die Omikron-Variante führe einerseits zu Rekordzahlen bei der 7-Tage-Inzidenz, die zuletzt sprunghaft angestiegen ist. Andererseits könne nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgegangen werden, dass der Anteil schwerwiegender Verläufe bei Omikron im Vergleich zu der Delta-Variante niedriger sein werde. Aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen könne eine erneut starke Belastung des Gesundheitssystems aber nicht ausgeschlossen werden.

 

Änderungen in Alarmstufe I:

• In der Alarmstufe I sind Messen und Ausstellungen nicht erlaubt.

• In der Alarmstufe I bleiben Clubs, Diskotheken und clubähnliche Lokale geschlossen.

• Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse gilt in Alarmstufe I: − In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer. − Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern. − Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.

• Für Stadt- und Volksfeste gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Freien sowie in der Alarmstufe I zusätzlich eine Besucherobergrenze von 50 Prozent aber nicht mehr als: − maximal 3.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G. − maximal 6.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G+. − Fastnachtsumzüge sind in den Alarmstufen nicht erlaubt.

• In Bereichen für die für 3G bisher ein negativer PCR-Test erforderlich war, reicht nun ein negativer Schnelltest.

• Für Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, wird ab 14. Februar in den Alarmstufen eine 3G Regelung eingeführt.

• In der Gastronomie gilt im Innen- und Außenbereich in der Alarmstufe I 2G.

Änderungen in Alarmstufe II:

Nur in der Alarmstufe II gelten Ausgangsbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen und zwar dann, wenn dort an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern von mindestens 1.500 festgestellt wird. Mit der Erhöhung des Schwellenwerts, der zuvor bei 500 lag, wird der neuen Lage durch die Omikron-Variante Rechnung getragen.

PDF Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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