Herausforderungen und Chancen

Nützliche Hinweise für Unternehmer auch in Baden-Baden – Das Qualifizierungschancengesetz – Gute Nachrichten für Arbeitnehmer und -geber

Nützliche Hinweise für Unternehmer auch in Baden-Baden – Das Qualifizierungschancengesetz – Gute Nachrichten für Arbeitnehmer und -geber
Strukturwandel, Digitalisierung oder Fachkräftemangel sind die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt. Foto: Pixabay

Baden-Baden, 29.10.2021, Bericht: Redaktion Ob Strukturwandel, Digitalisierung oder Fachkräftemangel – der Arbeitsmarkt sieht sich aktuell mit vielen Problematiken konfrontiert.

Das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz, QCG, unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen bei der Bewältigung bevorstehender Herausforderungen. Wie können Chefs und Angestellte vom neuen Förderprogramm profitieren?

Herausforderungen in Chancen verwandeln

Corona und Arbeitslosigkeit – ein Thema, das viele Menschen betrifft. Aktuell sind viele junge Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Mit entsprechenden Qualifizierungen soll es ihnen gelingen, in der Arbeitswelt wieder Fuß zu fassen. Hierfür stellen Bund und Länder einige Förderprogramme bereit, wie etwa den Bildungsgutschein. Ein noch relativ neues Programm zur Weiterbildungsförderung ist das Qualifizierungschancengesetz. Dieses zielt auf die Bekämpfung der drei Hauptprobleme der Wirtschaft ab:
1. Strukturwandel und Transformation
2. Digitalisierung
3. Fachkräftemangel

Hierfür sieht das Gesetz eine Kostenbeteiligung oder sogar eine volle Kostenübernahme des Staates an den Aufwendungen für Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeitenden vor. Neben Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten beteiligt sich der Staat zudem an den während der Weiterbildungsmaßnahme weiter laufenden Lohnkosten.

So können Arbeitgeber das Qualifizierungschancengesetz nutzen

Medien berichten immer wieder davon, wie gravierend Digitalisierung unser Leben verändert. Vor allem die Arbeitswelt sieht sich mit komplexen Herausforderungen konfrontiert. Zu diesen gehören neue Technologien, die viele unternehmerische Chancen, aber eben auch Herausforderungen bieten. Schließlich verändern sich einige Berufe, neue Tätigkeitsfelder entstehen. Das Qualifizierungschancengesetz kann dabei helfen, die Expertise seiner Mitarbeiter anzupassen und zu erweitern. Immerhin: Das Qualifizierungschancengesetz bereitet auf die Digitalisierung der Arbeitswelt vor. Mit entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen wird der Übergang in neue Aufgabengebiete erleichtert und die Zukunft von morgen aktiv mitgestaltet.

Nicht nur die Digitalisierung ist eine Problematik des heutigen Arbeitsmarktes – auch der Fachkräftemangel macht vielen Branchen zu schaffen. Unternehmen, die sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren, können gut qualifizierte Fachkräfte für sich gewinnen. Möglich wird dies etwa durch geförderte Weiterbildungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes. Mit ihnen können geringqualifizierte Mitarbeiter mit Weiterbildungen zu Fachkräften werden.

Zu guter Letzt bietet sich die Nutzung des Qualifizierungschancengesetzes auch im Hinblick auf Strukturwandel und Transformation an. In Zeiten, in denen die Wirtschaft ständig in Bewegung ist und sich Anforderungen an Mitarbeiter stetig verändern, ist es wichtig, als Unternehmen weiterhin zukunftsfähig zu bleiben. Über passende Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote können Know-how und Fähigkeiten der Beschäftigten weiter ausgebaut werden. Auch dies ist im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes möglich.

Diese Vorteile haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Mit dem neuen Gesetz erhalten sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte viele Vorteile. Somit handelt es sich um eine Gesetzesänderung, welche nicht nur die Wirtschaft insgesamt, sondern auch den Einzelnen stärken soll.

Vorteile für Arbeitnehmer:
Auf Seiten des Arbeitnehmers gelingt es, einen Vorsprung zu ergattern, seinen Arbeitsplatz zu sichern und seinen Aufgabenbereich zu erweitern. In Lehrgängen vermitteltes Know-how macht fit für die Zukunft. Im Gegensatz zu privat motivierten Weiterbildungen entstehen dem Mitarbeiter keinerlei Kosten. Außerdem erhält er während der Weiterbildung weiterhin Lohn, so dass er mit keinen finanziellen Einbußen rechnen muss. Ebenfalls im Gesetz vorgesehen ist ein Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung durch die Arbeitsagentur.
Auch ein verbesserter Schutz in der Arbeitslosenversicherung ist Bestandteil des QCG. Seit dem 1. Januar 2020 kann jeder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen, der innerhalb von 30 Monaten auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommt. Vorher musste die Mindestversicherungszeit innerhalb von 24 Monaten erfüllt werden. Um für mehr Entlastung der Beitragszahler zu sorgen, bringt das Qualifizierungschancengesetz überdies eine Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages mit sich. Lag der Beitrag bisher bei 3 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, wurde er ab 2019 auf 2,6 Prozent gesenkt. Bis 2022 soll er weiter auf 2,5 Prozent gesenkt werden.

Vorteile für Arbeitgeber:
Auch Arbeitgeber können das Qualifizierungschancengesetz für sich nutzen. Je nach Unternehmensgröße erhalten sie in Zukunft mehr Geld vom Staat für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Dieser beteiligt sich nämlich nicht nur mit einem Zuschuss zu den Weiterbildungskosten, sondern springt auch bei den Lohnkosten ein. Diese werden anteilig oder komplett übernommen. Der finanzielle Aspekt stellt zwar einen wichtigen, nicht jedoch den einzigen Vorteil für Arbeitgeber dar. Indem sie ihren Mitarbeitern neue Perspektiven eröffnen, können sich Chefs gleichzeitig top-qualifiziertes Personal sichern. Sie werden damit fit für die Zukunft.

Welche Voraussetzungen gelten für das Qualifizierungschancengesetz?

Zielgruppe für das Qualifizierungschancengesetz sind Mitarbeiter, die von der Digitalisierung des Arbeitsmarktes betroffen sind. Dazu gehören zum Beispiel Sachbearbeiter bei Krankenkassen, Werbefachleute, Bank- und Versicherungskaufleute, Buchhalter und Steuerberater sowie Ingenieure und Technische Zeichner. Als förderfähig gelten Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze bedroht sind oder welche anderweitig vom digitalen Strukturwandel betroffen sind. Außerdem findet eine Förderung von Weiterbildungen überall dort statt, wo ein Fachkräftemangel besteht oder droht.

Für eine Förderung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Die Inhalte der Weiterbildung müssen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen
• Die letzte Berufsausbildung muss in der Regel mindestens 4 Jahre her sein
• In den letzten 4 Jahren darf der Beschäftigte keine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz erhalten haben
• Der Umfang der Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtseinheiten umfassen
• Sowohl Weiterbildung als auch Träger sind für die Förderung zugelassen

So viele Zuschüsse erhalten Arbeitgeber

Ob die Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit stattfindet, spielt keine Rolle. Wenn es um die Höhe der Zuschüsse geht, ist die Betriebsgröße bzw. die Anzahl der Beschäftigten relevant. Dabei wird in abschlussorientierte Qualifizierungen und in Anpassungsqualifizierungen unterschieden.

Zuschüsse für Anpassungsqualifizierungen/Weiterbildungen:
Kleinstunternehmen (< 100 Mitarbeiter) erhalten bis zu 100 Prozent Zuschüsse zu Weiterbildungskosten
+ bis zu 90 Prozent Zuschüsse zu Lohnkosten während der Weiterbildung
Kleine und mittelständische Unternehmen (< 250 Mitarbeiter) erhalten bis zu 65 Prozent Zuschüsse zu Weiterbildungskosten (bis zu 100 Prozent für Mitarbeiter ab 45 Jahren oder mit einer schweren Behinderung)
+ bis zu 65 Prozent Zuschüsse zu Lohnkosten während der Weiterbildung
Größere Unternehmen (> 250 Mitarbeiter) erhalten bis zu 40 Prozent Zuschüsse zu Weiterbildungskosten
+ bis zu 40 Prozent Zuschüsse zu Lohnkosten während der Weiterbildung
Großunternehmen (> 2.500 Mitarbeiter) erhalten bis zu 30 Prozent Zuschüsse zu Weiterbildungskosten
+ bis zu 40 Prozent Zuschüsse zu Lohnkosten während der Weiterbildung

Unabhängig von der Betriebsgröße können bis zu 15 Prozent höhere Zuschüsse beantragt werden. Dabei gilt:
• Plus 5 Prozent bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner
• Plus 10 Prozent bei einem erhöhten Weiterbildungsbedarf im Betrieb
• Plus 15 Prozent bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf im Betrieb

Bei abschlussorientierten Qualifizierungen sind bei jeder Betriebsgröße jeweils Zuschüsse von bis zu 100 Prozent möglich.


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