Stuttgart, 19.03.2020, Bericht: Redaktion Die Corona-Rechtsverordnung des Landes vom 17. März 2020 enthalte «einige missverständliche Formulierung, die unter Handwerksbetrieben zu teils großer Verwirrung und Sorge führen», heißt es in eine Mitteilung des Baden-Württembergische Handwerkstag, BWHT, der die Landesregierung in Stuttgart dringend um entsprechende Konkretisierungen bittet.