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Alter Synagogen-Standort im Fokus

Verpflichtung der Eigentümer des alten Baden-Badener Synagogengrundstücks im Kaufvertrag entdeckt - "Nicht zu profanen Zwecken zu verwenden"

Verpflichtung der Eigentümer des alten Baden-Badener Synagogengrundstücks im Kaufvertrag entdeckt - "Nicht zu profanen Zwecken zu verwenden"
Werner Hambruch und Leopold Ransenberg fassten eine Verpflichtung des neuen Eigentümers in den §4 des Kaufvertrages.

Baden-Baden, 05.03.2018, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Am 15. März 1955 waren der Baden-Badener Zeitungsverleger Werner Hambruch und Leopold Ransenberg, Vorsitzender der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden, zum Karlsruher Notariat gekommen, um einen Vertrag zum Verkauf des Grundstücks zu schließen, auf dem die Baden-Badener Synagoge stand. Keiner der beiden Männer konnte wohl davon ausgehen, dass es jemals wieder ein pulsierendes jüdisches Gemeindeleben in Deutschland geben könnte, dennoch einigten sie sich auf eine Verpflichtung für den neuen Eigentümer, die der spirituellen Bedeutung des Platzes Rechnung trägt.